Ein Boot gehört niemandem mehr als jemand anderem. Deshalb soll auch diese Seite für alle bedienbar sein — mit der Tastatur, mit einem Screenreader, bei starker Vergrößerung, mit eingeschränkter Farbwahrnehmung oder wenn Bewegung auf dem Bildschirm Beschwerden auslöst. Diese Erklärung sagt offen, was wir umgesetzt haben und was noch offen ist.
Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA sowie an der europäischen Norm EN 301 549, die auch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BITV 2.0 zugrunde liegt.
Stand der Umsetzung
Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend konform mit den genannten Anforderungen. Umgesetzt ist unter anderem:
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, einschließlich Menü, Formularen und Oberflächen-Rechner
- ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ am Anfang jeder Seite
- ein Fokusrahmen, der auf hellem, dunklem und gelbem Untergrund sichtbar bleibt
- Textkontraste von mindestens 4,5:1, größere Schrift entsprechend mindestens 3:1
- semantische Struktur: eine H1 pro Seite, aufsteigende
Überschriftenebenen, Bereiche als
header,nav,mainundfooterausgezeichnet - jedes Formularfeld mit einer sichtbaren, dauerhaft eingeblendeten Beschriftung; Fehler werden im Text benannt, nicht nur farblich
- Alternativtexte für inhaltstragende Bilder; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet
- Respekt vor der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“: Scroll-, Überblend- und Schwebeeffekte entfallen dann vollständig
- Bedienelemente mit mindestens 24 × 24 CSS-Pixeln
- ein bei 200 % Zoom und in der Hochkant-Ansicht nutzbares Layout ohne waagerechtes Scrollen
- die Seite funktioniert ohne JavaScript in ihrem Kern: Inhalte, Navigation und Kontaktwege bleiben erreichbar
Bekannte Einschränkungen
Wir nennen diese Punkte lieber, als sie zu verschweigen. An allen wird gearbeitet:
- Videos ohne Untertitel. Die kurzen Aufnahmen auf der Startseite und der Technologie-Seite sind stumm und rein illustrativ. Das erklärende Anwendungsvideo erhält Untertitel und eine Textfassung, sobald es veröffentlicht wird.
- Der Oberflächen-Rechner ist bedienbar und beschriftet, das Ergebnis wurde jedoch noch nicht mit allen gängigen Screenreadern gegengehört.
- Nur auf Deutsch. Eine englische Fassung ist in Vorbereitung.
- Keine Prüfung durch Dritte. Die Angaben beruhen auf einer Selbstbewertung, nicht auf einem externen Audit.
Warum wir kein Barrierefreiheits-Overlay einsetzen
Es gibt Werkzeuge, die als eingeblendetes Symbol Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesefunktionen anbieten. Wir verzichten bewusst darauf. Solche Overlays beheben die eigentlichen Ursachen nicht, sie legen sich nur darüber — und sie kollidieren häufig mit den Hilfsmitteln, die Betroffene ohnehin auf ihrem Gerät verwenden und beherrschen. Wir investieren die Arbeit lieber in die Seite selbst, damit Bordmittel wie Screenreader, Zoom und Kontrasteinstellungen einfach funktionieren.
Ihre Einstellungen wirken hier
Die Seite folgt dem, was Sie in Ihrem Betriebssystem oder Browser eingestellt haben: reduzierte Bewegung, größere Standardschrift und Zoom bis 200 % werden übernommen, ohne dass Inhalte verloren gehen. Sie müssen dazu auf dieser Seite nichts umstellen.
Barrieren melden
Sie sind auf etwas gestoßen, das sich nicht bedienen lässt? Bitte schreiben Sie uns — eine kurze Beschreibung genügt, gerne mit Angabe der Seite und des verwendeten Geräts oder Hilfsmittels.
ACS3000 coatings GmbHBeindersheimer Straße 55, 67227 Frankenthal
E-Mail: info@acs3000.com (Betreff „Barrierefreiheit“)
Telefon: +49 6233 3759261
Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und sagen Ihnen, bis wann wir das Problem beheben können. Benötigen Sie eine Auskunft dringend in einer anderen Form — vorgelesen, als einfaches Textdokument oder telefonisch — sagen Sie uns das bitte; wir liefern sie nach.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und DienstleistungenDeutsches Institut für Normung, Sachsen-Anhalt
www.marktueberwachung.sachsen-anhalt.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: manuelle Prüfung der Tastaturbedienung, Messung der Farbkontraste, Kontrolle der Überschriftenstruktur, der Formularlabels und der Alternativtexte sowie Tests bei 200 % Zoom und mit aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“. Wir prüfen die Seite erneut, wenn sich Inhalte oder Funktionen wesentlich ändern.


